Sowohl beim Erwerb oder der
Veräußerung Ihrer privaten Immobilie
wie auch bei den Grundstücksvorhaben
Ihres Unternehmens können eine
Vielzahl rechtlicher Probleme und
Fragestellungen auftreten, bei deren
Lösung wir Sie unterstützen oder
auch außergerichtlich und
gerichtlich vertreten.
Dabei berücksichtigen wir sowohl
zivil-, gesellschafts-, steuer- und
erbrechtliche Fragestellungen. Unser
Leistungsspektrum bieten wir für
alle an Immobilienprojekten
beteiligten Mandanten an, sei es als
Bauherr, Auftragnehmer,
Projektentwickler, Makler oder
Käufer. Ob beim Grundstückskauf,
Hauskauf oder Wohnungskauf, wir
beraten und unterstützen Sie bei der
Abwicklung Ihrer Kaufverträge und
beantworten Ihre Fragen zum
Immobilienrecht.
Sie können unser Angebot
schwerpunktbezogen für einzelne
Rechtsfragen oder für die gesamte
Projektabwicklung in Anspruch
nehmen.
Es empfiehlt sich in diesem Bereich
jeden Vertrag rechtzeitig durch
einen im Immobilienrecht erfahrenen
Anwalt überprüfen zu lassen.
Das Immobilienrecht unterteilt sich
u.a. in folgende Rechtsgebiete:
1. Grundstücksrecht
2. Vertragsrecht
3. Baurecht
4. Wohnungseigentumsrecht
(Eigentumswohnungen)
5. Maklerrecht
6. Zwangsversteigerungsrecht
Grundstücksrecht
Wir klären die Rechtsverhältnisse am
Grundstück und helfen Ihnen, die
Eigentumsverhältnisse, Belastungen
oder Rechte nach Ihren Wünschen zu
gestalten. Wir entwerfen für Sie die
erforderlichen Erklärungen und
kümmern uns um den Vollzug beim
Grundbuchamt. Wir kooperieren in
diesen Fragen mit einem Notariat.
Wir beraten in diesem Bereich
insbesondere zu folgenden Komplexen:
·
Miteigentum
·
Dienstbarkeiten
·
Grunddienstbarkeiten
·
Nießbrauch
·
Beschränkte persönliche
Dienstbarkeiten
·
Vorkaufsrecht
·
Reallast
·
Hypothek
·
Grundschuld
weiter
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