Im Rahmen des
Wohnungseigentumsrechts stehen die
Rechtsbeziehungen der einzelnen
Wohnungseigentümer untereinander und
zu dem Verwalter im Vordergrund.
Nur wer beim Erwerb einer
Eigentumswohnung auch die
Teilungserklärung kennt, weiß was er
kaufen wird.
In diesem Bereich kümmern wir uns
insbesondere um folgende
Fragestellungen:
·
Probleme mit Vermietungen
·
Fragen der
Wohnungseigentümergemeinschaft
·
Teilungserklärung
·
Vorbereitung und Durchführung von
Eigentümerversammlungen
·
Durchsetzung und Abwehr von Gesamt-,
Einzelabrechnungen
und Wirtschaftsplänen
·
Beitreibung von Wohngeldern
·
Zwangsverwaltung und
Zwangsversteigerung von
Eigentumswohnungen
·
Bestellung, Abberufung und Kündigung
des Verwalters
·
Durchführung von
Wohnungseigentumsverfahren
·
Durchführung von
Beweissicherungsverfahren
·
Durchführung und Abwehr von
Gewährleistungsansprüchen am
Gemeinschaftseigentum
·
Abwehr und Durchführung der
Anfechtung von Beschlüssen der
Gemeinschaft
·
Kauf oder Verkauf einer
Eigentumswohnung
·
Insolvenz von Wohnungseigentümern
Im Falle des Erwerbes vermieteter
Immobilien bzw. der fortlaufenden
Betreuung bereits bestehender
Objekte beraten und unterstützen wir
Sie insbesondere in folgenden
Bereichen:
·
Umfassende Prüfung etwaig
bestehender und vom Erwerber zu
übernehmender Projektverwaltungs-, Miet- und
Nutzungsverträge
·
Gegebenenfalls Neukonzipierung der
Verträge
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Fortlaufende rechtliche Betreuung
dieser Verträge
·
Wahrnehmung Ihrer Kündigungsrechte
·
Gerichtliche Durchsetzung Ihrer
Ansprüche (z. B. Mietzins- und
Räumungsansprüche, Wohngeldansprüche)
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