Die Tätigkeit umfasst die
Bearbeitung baurechtlicher
Einzelprobleme und die Konzeption
kompletter Vertragswerke.
Wir beraten in diesem Bereich zu
folgenden Komplexen:
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Verhandlung und Konzeption von
Bauverträgen
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Durchsetzung und Abwehr von
Werklohnansprüchen
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Durchsetzung und Abwehr von
Gewährleistungsansprüchen
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Leistungs-, Vergütungs- und
Haftungsfragen
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Außergerichtliche und gerichtliche
Beweissicherungen
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Durchsetzung und Abwehr von
Schadenersatzansprüchen
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Planungs- und Überwachungsfehler
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Führung von Bauprozessen
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