Das Arbeitsrecht umfasst
insbesondere folgendes
Leistungsangebot:
Arbeitsvertragsgestaltung und
Beratung zu arbeitsrechtlichen
Fragen vor Abschluss eines
Arbeitsvertrages:
Der Arbeitsvertrag ist die Basis der
Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber
und Arbeitnehmer. Hier erfolgt
bereits die Weichenstellung für
spätere Auseinandersetzungen. Leider
wird auf die
Arbeitsvertragsgestaltung häufig
nicht flexibel reagiert. Vielfach
könnten Auseinandersetzungen
vermieden werden, wenn bereits die
Vertragsgestaltung ordnungsgemäß
erfolgt wäre. Obwohl viele Rechte
zwischen Arbeitgebern und
Arbeitnehmern rechtlich vorgegeben
sind, bietet sich bei der Gestaltung
des Arbeitsvertrages ein gewisser
Spielraum. Durch vorausschauende
Vertragsgestaltungen kann Problemen
bei der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses bereits
entgegengewirkt werden. Wir beraten
über zwingend notwendige Regelungen
und weniger wichtige Klauseln,
ferner über Inhalt und Umfang der
geplanten Beschäftigung,
motivierenden Vergütungssystemen und
auch die Möglichkeiten der
Befristung etc.
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Ferner beraten wir u. a. zu
folgenden Bereichen:
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Einstellungsgespräch |
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Modalitäten des Arbeitsvertrages |
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Befristeter Vertrag |
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Teilzeitarbeit |
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Altersteilzeit |
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Arbeitsvergütung |
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Arbeitszeit |
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Urlaub |
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Problematik der
Scheinselbständigkeit |
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