Rechtsanwaltskanzlei
Erwin Hackl
Wirtschaftsrecht·Arbeitsrecht·Immobilien- und Mietrecht
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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst insbesondere folgendes Leistungsangebot: 

Arbeitsvertragsgestaltung und Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen vor Abschluss eines Arbeitsvertrages:

Der Arbeitsvertrag ist die Basis der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hier erfolgt bereits die Weichenstellung für spätere Auseinandersetzungen. Leider wird auf die Arbeitsvertragsgestaltung häufig nicht flexibel reagiert. Vielfach könnten Auseinandersetzungen vermieden werden, wenn bereits die Vertragsgestaltung ordnungsgemäß erfolgt wäre. Obwohl viele Rechte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern rechtlich vorgegeben sind, bietet sich bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages ein gewisser Spielraum. Durch vorausschauende Vertragsgestaltungen kann Problemen bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bereits entgegengewirkt werden. Wir beraten über zwingend notwendige Regelungen und weniger wichtige Klauseln, ferner über Inhalt und Umfang der geplanten Beschäftigung, motivierenden Vergütungssystemen und auch die Möglichkeiten der Befristung etc.

  Ferner beraten wir u. a. zu folgenden Bereichen:
 
  ·          Einstellungsgespräch
  ·          Modalitäten des Arbeitsvertrages
  ·          Befristeter Vertrag
  ·          Teilzeitarbeit
  ·          Altersteilzeit
  ·          Arbeitsvergütung
  ·          Arbeitszeit
  ·          Urlaub
  ·          Problematik der Scheinselbständigkeit
 

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